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Broschüre: Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

 

Als eine Umsetzungshilfe für die CE-Kennzeichnung
von Glas am Bau, Fenstern und Außentüren, Vorhang-fassaden, Duschtrennwänden und Abschlüssen wird eine 64-seitige Broschüre angeboten.



je 29 € *

Broschüre: Schallschutzfenster

 

Die 95 Seiten umfassende Broschüre "Schallschutz-fenster Holz Holz-Aluminium" enthält alle wichtigen Informationen zu den Prototypen 2003. Sie finden darin unter anderem ein technisches Regelwerk, Details der Prototypen (mit s/w technischen Zeichnungen) und eine Liste der Hersteller.

je 35 € *

Broschüre: Gebrauchsinformation und Hinweise
für Bauelemente 2011-11

 

Das Gerichtsurteil, das die Lieferanten von Fenstern in Baden-Württemberg verpflichtet, die Nutzer genau über die richtige Lüftung zu informieren, wurde als Anlass zur Erstellung dieser achtseitigen Broschüre genommen. Sie liefert Informationen über Umgang, Wartung und eventuelle Problembereiche der neu verbauten Fenster.

1 Exemplar - 10 € *
10 Exemplare - 24 € *
50 Exemplare - 63 € *
100 Exemplare - 105 € *
500 Exemplare - 472 € *

Broschüre: Nutzungs-, Pflege-, Wartungs- und Sicherheitshinweise für Bauelemente 2012-01

 

In Ergänzung der vor Kurzem vom Fachverband GFF herausgegebenen „Gebrauchsinformation und Hinweisen für Bauelemente 2011-11“ als „vorvertragliche Information“ wurde jetzt die Vorlage für ein wesentlich umfangreicheres Papier zur „nachvertraglichen Anwendung“ bearbeitet und fertig gestellt. Mit einer mehrfarbigen 32-seitigen Broschüre, die jeder Auftraggeber mit der Rechnung erhalten sollte, werden Vorgaben der Produktnorm Fenster und Außentüren und der neuen Bauproduktenverordnung umgesetzt. Dazu wurden, neben einführenden Anmerkungen zu Pflichten des Auftraggebers bzw. Nutzers, auch zahlreiche und detaillierte Hinweisen auf die richtige Reinigung der verschiedenen Oberflächen, zur Instandhaltung, zur Lüftung, zu optischen Veränderungen, Glasbruchgefahren, zur Vermeidung von Tauwasserbildung, insbesondere die von der Beschlägeseite kommende „Richtlinie: Beschläge für Fenster und Fenstertüren – Vorgaben und Hinweise für Endanwender (VHBE)“ in vollem Umfang übernommen.

1 Exemplar - 21 € *
10 Exemplare - 55 € *
50 Exemplare - 245 € *
100 Exemplare - 425 € *
500 Exemplare - 930 € *

Broschüre: Azubiwerbung

 

Die Azubiwerbebroschüre für die Fachrichtungen „Fenster und Glasfassadenbau“ und „Verglasung und Glasbau“ gibt einen umfassenden Überblick über Ausbildungsverlauf, Voraussetzungen, Schwerpunkte sowie Aufgaben und Schwerpunkte der Ausbildung zum Glaser. Außerdem wird ein kurzer Weiterbildungs-ausblick geboten.

Preis auf Anfrage

Richtlinie: Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Trockenbau

 

2. Auflage 2010 Wärmedämm-Verbundsystem
Die völlig neu überarbeitete Broschüre gibt Aufschluss darüber, wie Schäden im Anschlussbereich von Putz, Wärmedämm-Verbundsystemen oder Trockenbau an Fenstern, Türen und/oder Rollläden vermieden werden können und zeigt 11 Anschlussversionen mit 23 Farb-
eichnungen jeweils als Horizontal- und Vertikalschnitt. Aktuell erweitert und an die Anforderung EnEV an-
gepaßt, liefern die Beispiele eine gute Übersicht zur fachgerechneten Montage von Fenstern.

je 34 € *
ab 20 Exemplare - 10% Rabatt
ab 100 Exemplare - 15% Rabatt
ab 200 Exemplare - 20% Rabatt

Der GFF-Azubi-Messestand

 

Der Azubi-Messestand besteht aus zwölf hochwertig beschichteten Holzplatten (8 Große, davon 4 bedruckt und 4 unbedruckt sowie 4 Kleine bedruckte). Der Zusammen-bau erfolgt über ein einfaches Steck-System. Dadurch ist der Messestand schnell auf- und abbaubar. Der Stand ist ca. 2,20 m hoch, die Breite variiert je nach Art des Aufbaus.

Bitte erfragen Sie die Verfügbarkeit des Messestandes telefonisch unter
(0721) 986 57 41 - Preis auf Anfrage

Musterhandbuch für die werkseigene Produktionskontrolle

 

Mit der Vorlage wird eine der Voraussetzungen zur CE-Kennzeichnung, nämlich die werkseigene Produktionskontrolle für die Holzfenster-Fertigung umgesetzt.



je 69,50 € *
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. gff-bi.com gewährt als Dienstleister für die Glas-, Fenster- und Fassadenbranche Beratungs- und Unterstützungsleistungen, entweder über eine kostenpflichtige Hotline oder auf Anfrage schriftlich gegen Berechnung) und stellt berufsbezogene Arbeitsmittel gegen Entgelt zur Verfügung.

 

2. Ein Beratungsvertrag kommt nur zustande, wenn der Auftraggeber die Kenntnis dieser Bedingungen kurzfristig bestätigt oder sich mit Ihnen auf andere geeignete Weise einverstanden erklärt. Sie liegen entweder der Auftragsbestätigung bei oder sind abrufbar unter www.gff-bi.com. Auf das Recht unter Kaufleuten und § 305 a BGB Abs. 3 wird ergänzend verwiesen (§ 310 Abs. 1 BGB).

 

3. gff-bi.com behält sich vor, Anfragen oder Aufträge zur weiteren Prüfung, Abklärung und ggf. Begutachtung an Dritte weiterzuleiten. gff-bi.com wird nur solche externe Beauftragte einschalten, die über die notwendige technische Ausstattung und fachliche Erfahrung verfügen.

 

4. In Fällen der Weiterleitung schließt die gff-bi.com die eigene Haftung für fehlerhafte Beratung oder Begutachtung der externen Beauftragten aus mit Ausnahme groben Verschuldens (§ 309 Abs. 7 BGB). Die externen Beauftragten sind von diesem Haftungsausschluß bei Auftragsübernahme informiert. Ein Beratungsvertrag kommt unter Einschaltung eines externen Beauftragten nur mit Zustimmung zu dieser Bestimmung zustande. Auch insoweit gilt § 310 Abs. 1 BGB. (Unternehmer und Kaufleute).

 

5. Bei Einschaltung eines externen Dienstleisters (Beauftragten) steht es dem Auftraggeber frei, sich durch schriftliche Erklärung kurzfristig vom Beratervertrag gegenüber der gff-bi.com zu lösen (§ 309 Abs. 10 BGB). Eine Erstattung angefallener (Telefon-Hotline) Kosten findet in diesem Falle nicht statt. Die gff-bi.com ist in diesen Fällen berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt durch sie veranlassten und angefallenen Kosten abzurechnen.

 

6. Bei Schäden durch externe Dienstleistungsfehler, die nicht in einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder grobem Verschulden beruhen, hat sich der Auftraggeber als Geschädigter unverzüglich mit der gff-bi.com in Verbindung zu setzen und diese über den voraussichtlichen Schaden nach Art, Umgang und Veranlassung zu informieren. gff-bi.com und externer Berater haften insoweit als Gesamtschuldner.

 

7. Bei Inanspruchnahme der Hotline richten sich die Gebühren nach den aktuellen Gebührensätzen der Kommunikationsanbieter. Bei schriftlicher Beantwortung oder Begutachtung richten sich die Gebührensätze nach dem ZSEG. Ansonsten ist die für die spezielle Dienstleistung übliche Vergütung geschuldet (§ 612 Abs. 1 + 2 BGB).

 

8. Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit (Mahnung) und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsausstellung. Verbraucher als Auftraggeber werden auf der Rechnung auf die Rechtsfolgen des Verzuges (§§ 286, 288 BGB) ausdrücklich hingewiesen (§ 286 Abs. 3 BGB).

 

9. Durch den Auftraggeber veranlasste zusätzliche Kosten wie Fahrt, Übernachtungs- oder sonstige Sachkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

10. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Auftragsverhältnissen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) ist Karlsruhe, ansonsten richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

11. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen teilweise oder ganz unwirksam sein, so gilt die gesetzliche Regelung als vereinbart.



* Alle Preise verstehen sich zuzüglich 7% MwSt. und 5 Euro Porto!


Ja, ich habe die AGB gelesen.


Überblick

Aktuelles:

 

  • Den Kalender für Seminare un Lehrgänge 2012 finden ...(mehr)

 

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